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VGH Baden-Württemberg, 28.08.1975 - IX 450/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1976 - IV 1142/76 Es ist noch kein Beweis für vorhandene Ausbildungsmöglichkeiten, wenn die rein äußere Funktionsfähigkeit des Ausbildungssystems auch bei tatsächlich höheren Zulassungszahlen als den festgelegten erhalten geblieben ist (im Anschl. an Urt. v. 28.08.1975 IX 450/75 ).
überprüfbar gehalten werden (vgl. u. a.: BVerwGE 8, 272 ; Urt. des Senats v. 30.11.1970 IV 842/70 ; v. 22.12.1971 IV 725/71 ; vgl. neuerdings: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.08.1975 IX 450/75 ).
Die vom Kultusministerium zu Ermittlung der Ausbildungskapazität festgelegten Eingabegrößen sind im Ergebnis normativen Charakters, das heißt sie sind abstrahierende Durchschnittswerte, die von der Ausbildungswirklichkeit nach unten oder oben mehr oder weniger abweichen können (zum vergleichbaren Fall der Kapazitätsberechnung an Hochschulen: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.08.1975 IX 450/75 ).